Den Aufenthalt und Arbeitseinsatz organisieren Vertreter*innen der DDR und der Botschaften der Herkunftsländer. Die Betroffenen haben keine Einflussmöglichkeiten auf ihre Verträge und auch nicht auf den zu erlernenden Beruf. Auch die Länge des Aufenthaltes in der DDR richtet sich nicht nach den Anforderungen der versprochenen Ausbildung. In den Aushandlungen der Regierungsabkommen stehen finanz- und arbeitsmarktpolitische Überlegungen der Partnerländer im Zentrum. In der Regel sehen die Verträge einen Einsatz zwischen drei und fünf Jahren vor.
Insgesamt fast 70.000 vietnamesische Vertragsarbeiter*innen werden in etwa 650 volkseigenen Betrieben beschäftigt. „Sie üben dort vor allem wenig qualifizierte und unattraktive Tätigkeiten aus, wo die Fluktuation der DDR Werktätigen besonders hoch ( … ) ist. Drei Viertel dieser ausländischen Werktätigen sind Schichtarbeiter.“ (Feige 2011)
So auch im Rostocker Hafen. Außer in den Küchen werden für das Be- und Entladen der Schiffe ebenfalls Vertragsarbeiter*innen eingesetzt. Das ist auch der erste Arbeitsplatz von Nguyen Do Thinh.
»Für uns hieß das erstmal Umschlag arbeiten
Nos iremos trabalhar com o povo"Wir werden mit dem Volk arbeiten" Refrain eines Liedes, das mosambikanische Vertragsarbeiter*innen zum Beispiel bei Versammlungen gesungen haben.
Mehr als 20 000 junge Mosambikaner*innen kommen zwischen 1979 und 1988 als Vertragsarbeiter*innen nach Deutschland. Die jungen Männer und Frauen wollen einen Beruf erlernen, eventuell auch studieren. In Moatize im Norden Mosambiks wird mit Hilfe der DDR der Steinkohlebergbau ausgebaut, die Kohle soll später nach Deutschland exportiert werden. Hier werden Fachkräfte gebraucht. Gleichzeitig fehlen im arbeitskräfteintensiven Kohlebergbau der Lausitz Werktätige. Ein Film des Filmzirkels VEB Braunkohlekombinat Senftenberg zeigt eine der ersten Gruppen junger Mosambikaner*innen, die im Kohlebergbau der DDR ausgebildet werden. Der Filmzirkel hat die Gruppe vier Jahre lang mit der Kamera begleitet.
Ausbildung im produktiven Prozeß
Die mosambikanischen Vertragsarbeiter*innen erhalten eine Berufsausbildung, allerdings erfolgt die Qualifizierung „im produktiven Prozeß“. Nach einer ein- bis fünfmonatigen Phase zum Eingewöhnen und Deutsch lernen werden sie in den Fabriken als Arbeitskräfte eingesetzt, die theoretische Berufsausbildung findet nach Feierabend statt. Sie arbeiten vor allem im Bergbau, bei der Eisenbahn, in der Landwirtschaft sowie in den Schlachthöfen und Fleischkombinaten.
Ibraimo Alberto
Ibraimo Alberto kommt 1981 als 18-Jähriger aus Mosambik in die DDR. Schon dort hat er damit angefangen, sich auf eine sportliche Laufbahn vorzubereiten. Gerne hätte er ein Sportstudium in Deutschland absolviert. Aber schnell wird ihm klar, dass die Verantwortlichen im Staatssekretariat für Arbeit und Löhne der DDR andere Pläne mit ihm haben und der Sport auf die Freizeit beschränkt bleiben wird.
Direkt bei der Ankunft am Flughafen werden die Neuankömmlinge in Gruppen eingeteilt und ihren Betrieben zugewiesen. Ab jetzt sind im Wesentlichen die Betriebe dafür zuständig, das Leben der Vertragsarbeiter*innen zu organisieren. Sie stellen die Unterbringung und den Deutschunterricht, teilen die Arbeit zu und sind auch für Freizeitangebote verantwortlich.
Ibraimo Alberto und einige Freunde sind dem VEB Fleischkombinat Berlin zugeteilt, Abteilung Konserven. Eine richtige Vorstellung von ihrem Arbeitsplatz haben die jungen Afrikaner nicht. Umso größer ist ihr Entsetzen beim ersten Besuch in der Fleischfabrik.
Doch eine Rückkehr nach Mosambik ist für sie ausgeschlossen. Der Staat habe in die jungen Leute investiert, dies müsse durch die Arbeit in der DDR zurückgezahlt werden, argumentiert die mosambikanische Vertretung. Ansonsten drohten 15 Jahre Gefängnis in Mosambik. Auch seitens der DDR sind die Regeln strikt:
Die Tätigkeiten zu wechseln oder die Verträge auf eigenen Wunsch vorzeitig zu beenden ist für die Arbeiter*innen nicht möglich. Die Betriebe hingegen können die Verträge kündigen, wenn den Arbeiter*innen ein Verstoß gegen die „sozialistische Arbeitsdisziplin“ zur Last gelegt wird oder wenn sie aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft längerfristig nicht arbeitsfähig sind. Auch wenn DDR-Bürger*innen ihre beruflichen Vorstellungen ebenfalls den ökonomischen Plänen der Regierung unterordnen mussten, war die Situation der offiziell rechtlich gleichgestellten Vertragsarbeiter*innen verschärft: Das Aufenthaltsrecht der Vertragsarbeiter*innen ist an ein bestehendes Arbeitsverhältnis geknüpft. Endet der Arbeitsvertrag, erlischt damit auch das Aufenthaltsrecht.
»Da haben wir uns stark gemacht
Trotz der drohenden Disziplinarmaßnahmen finden sich Nguyen Do Thinh und einige seiner Kollegen nicht mit der ihnen zugewiesenen Arbeit im Rostocker Hafen ab. Er muss zwar keine Säcke mehr schleppen, aber eine Qualifizierung findet weiterhin nicht statt. Er und einigen Kollegen organisieren sich und konfrontieren die Verantwortlichen im Betrieb sowie die vietnamesische Vertretung mit ihrer Forderung nach Ausbildung.
Nguyen Do Thinh erhält schließlich eine Ausbildung als Betriebsschlosser und arbeitet so erfolgreich in diesem Beruf, dass sein Vorarbeiter ihn für die Meisterschule vorschlägt. Zwar wird die Qualifizierung der ausländischen Werktätigen in den Regierungsabkommen als wesentliches Ziel des Aufenthaltes beschrieben. Doch der Besuch der Meisterschule scheint außerhalb des Möglichen. Angestoßen von diesem Vorarbeiter, der gleichzeitig Gewerkschaftsvertreter der Brigade ist, startet im Betrieb eine Unterschriftensammlung für Nguyen Do Thinh. Schließlich willigt die vietnamesische Botschaft ein und erlaubt seine Qualifizierung zum Meister.
Streik vietnamesischer Lehrlinge
Im Stasi-Unterlagen-Archiv (Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik) finden sich weitere Berichte über die Kämpfe junger Vietnames*innen für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen.
Mehrere tausend vietnamesische Auszubildende und Studierende halten sich schon vor dem Regierungsabkommen mit der Sozialistischen Republik Vietnam (SRV) von 1980 in der DDR auf. Am 7. August 1976 beginnt eine Gruppe von 65 vietnamesischen Jugendlichen eine Lehre bei den volkseigenen Robur-Werken in Zittau, dem führenden Betrieb der DDR-Nutzfahrzeugindustrie. Stasi-Mitarbeiter*innen, die Wirtschaftsbetriebe und den Handel mit ausländischen Partnern kontrollieren, beobachten die jungen vietnamesischen Arbeiter*innen genau.
Die Lehrlinge in den Robur-Werken fallen auf: Sie sind unzufrieden mit dem Essen, vehement fordern sie eine Reismahlzeit pro Tag.
Bei einer Versammlung am 23. August 1976 beschließen die Vietnames*innen zu streiken Am nächsten Morgen verweigern alle das Frühstück.
Schnell tragen Stasi-Mitarbeiter*innen Informationen über vietnamesische Auszubildende in anderen Betrieben zusammen. Auch dort gibt es Aufruhr: Zum Beispiel werden Wandzeitungen verunstaltet, eine Gruppe Lehrlinge verlässt demonstrativ eine Veranstaltung mit Vertretern der sowjetischen Jugendorganisation, ein Betrieb meldet Maschinenschaden und Ausschuss, den Lehrlinge verursacht haben sollen.
Besonders beunruhigt die Behörden, dass die Lehrlinge untereinander gut vernetzt sind: „Durch die Genossen des Staatssekretariats wird eingeschätzt, dass die einzelnen Gruppen der vietnamesischen Lehrlinge einen ausgezeichneten Kontakt untereinander haben und der Informationsfluss über Maßnahmen der Botschaft gegen einzelne Personen, über Vorkommnisse usw. trotz großer räumlicher Entfernung vorzüglich ist.“ Keine Rede ist in den bei der Stasi zusammengetragenen Berichten von Verständigungs- oder Vermittlungsversuchen.
In den Robur-Werken spitzt sich die Lage zu. Die Lehrlinge verweigern das Essen, die Schulleitung droht und erreicht schließlich, dass sie ohne Essen zur Arbeit gehen.
Durchsetzung von Disziplin und Ordnung
Am nächsten Tag erklären die deutschen Funktionär*innen, dass diejenigen, die weiterhin streiken, der vietnamesischen Botschaft gemeldet und zurückgeschickt werden. Im Bericht der Stasi heißt es: „Die Zusammenarbeit mit der Botschaft der SRV wird als gut bezeichnet. Berechtigte Forderungen der DDR zur Durchsetzung von Disziplin und Ordnung werden anerkannt und mit den Mitteln der Botschaft durchgesetzt.“ 40 der 65 Lehrlinge nehmen daraufhin die Arbeit wieder auf. Zehn Lehrlinge wollen den Hungerstreik brechen, doch sie werden von den anderen am Essen gehindert.
Währenddessen erstellt der Staatssekretär für Berufsbildung zusammen mit dem vietnamesischen Botschafter eine Liste mit 14 Namen von Auszubildenden aus verschiedenen Betrieben, die als besonders aufrührerisch gelten. Die Rückführungen beginnen noch bevor das Ultimatum in Zittau, die Arbeit wieder aufzunehmen, abgelaufen ist. Ohne Kommentar berichtet die Stasi: „In der Nacht vom 25. zum 26. August unternahm ein vietnamesischer Lehrling, der zu den erwähnten 14 Personen gehört, einen Selbstmordversuch, befindet sich jedoch außer Lebensgefahr.“ Es gibt keinen Hinweis, ob auch er nach Vietnam zurückgeschickt wird (BStU 1).
Mein Arbeitsplatz – Mein Kampfplatz für den Frieden!Losung des Zentralkomitees der SED zum 1. Mai 1989
Arbeitskämpfe sind in volkseigenen Betrieben nicht vorgesehen. Streiks werden als Ausdruck politischer Gegnerschaft gewertet und sind in der DDR faktisch verboten.
Dennoch greifen ausländische Werktätige immer wieder zu dieser Form des Arbeitskampfes. Als sich nach Berichten des Staatssekretariats für Arbeit und Löhne im Jahr 1975 insgesamt 6.000 Vertragsarbeiter*innen an verschiedenen Streiks beteiligen, treten im darauffolgenden Jahr eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in Kraft (Roesler 2012) 1976 legen 600 algerische Arbeiter*innen in acht Betrieben erneut die Arbeit nieder. Sie protestieren dagegen, dass sie nicht qualifizierend ausgebildet, sondern vertragswidrig als Hilfskräfte eingesetzt werden. Die Auseinandersetzungen tragen dazu bei, dass das zwei Jahre zuvor geschlossene Abkommen zwischen Algerien und der DDR zugunsten der algerischen Arbeitnehmer*Innen nachgebessert wird (Schulz 2011)
Manche Regierungen der Herkunftsländer stellen sich nicht hinter ihre Bürger*innen, wie dieser Bericht über kubanische Werktätige (WT) zeigt:
„Am 17.11.1983 erschienen 9 WT des VEB Braunkohlenwerk Borna nicht auf der Arbeit, da ihnen der Weg von der Bushaltestelle (200m) zum Wohnheim bei Kälte zu weit war.
In Abstimmung wurden sofort fünf Werktätige nach Kuba zurückgeführt. Von kubanischer Seite wurde nochmals dargelegt, dass der Einsatz in Borna ein politischer Auftrag ist. Die Werktätigen, die durch Arbeitsverweigerung Zugeständnisse erpressen wollten, wurden als „Verräter“ des politischen Anliegens bezeichnet.“ (BArch 1)
Streik !
Jede Form von Arbeitsniederlegung wird unter „Besondere Vorkommnisse“ von der Stasi registriert. Wenn ausländische Werktätige zur Durchsetzung ihrer Interessen streiken, reagieren die volkseigenen Betriebe sofort und verständigen das zuständige Staatssekretariat für Arbeit und Löhne sowie die jeweilige Ländervertretung der streikenden Arbeiter*innen. Häufig geht es bei den Auseinandersetzungen um Lohnforderungen. Zwei Beispiele von Streiks, die von der Stasi dokumentiert wurden:
Im Schlacht- und Verarbeitungsbetrieb VEB Cottbus legen am 11.3. 1982 um 6.30 Uhr 23 mosambikanische Vertragsarbeiter*innen die Arbeit nieder, weil Ihnen zu wenig Geld ausgezahlt wurde.
Im VEB Oberlausitzer Textilbetriebe verweigern am 25.5.1983 acht Mosambikaner die Arbeitsaufnahme. Sie lehnen es ab, weiterhin mit veralteter Technik zu arbeiten und fordern ihren Einsatz an modernen Maschinen. Die Stasi macht einen „Inspirator” der Aktion ausfindig, dieser wird umgehend nach Mosambik „zurückgeführt“.
Gleiche Rechte – gleiche Pflichten
Laut Regierungsabkommen sind die Vertragsarbeiter*innen den deutschen Werktätigen gleichgestellt. Faktisch jedoch bekommen sie häufig körperliche schwere oder schmutzige Arbeitsplätze mit geringerem Verdienst zugeteilt. (Roesler 2012)
Lohnkämpfe
Ein immer wiederkehrendes Thema bei den Streiks und Arbeitsniederlegungen ist die Auszahlung der Löhne. Den Vertragsarbeiter*innen werden diverse Abgaben von ihrem Lohn abgezogen: Neben Gewerkschaftsbeiträgen und der Sozialversicherung werden Miete und Verpflegungskosten direkt vom Betrieb einbehalten. Die Höhe der Löhne hängt von Leistungsprinzipien ab, teilwiese werden Prämien ausgezahlt. Ein Teil des Lohnes muss direkt an die Heimatländer transferiert werden. Ein wichtiger Bestandteil des Lohnes ist das Trennungsgeld von vier Mark pro Tag. Es findet sich in gleicher Höhe bereits im ersten grundlegenden Abkommen zum Arbeitskräftetransfer, das 1967 zwischen der DDR und Ungarn geschlossen wird. Trennungsgeld wird allen ausländischen Werktätigen zugestanden, doch wird es seit den Arbeitsniederlegungen der Algerier*innen zu einen Disziplinierungsmittel. Die Auszahlung wird an die Einhaltung der Arbeitsdisziplin geknüpft. Im Regierungsabkommen mit Mosambik und Vietnam ist diese Einschränkung vertraglich festgelegt.
Die komplizierten Abrechnungen sind undurchsichtig, nicht immer korrekt und für die Arbeiter*innen oft nicht nachvollziehbar.
1979 kommen die ersten mosambikanischen Vertragsarbeiter*innen im sächsischen Hoyerswerda an. Unter ihnen ist David Macou. Die jungen Männer werden auf verschiedene Braunkohlebetriebe in der Lausitz verteilt. David Macou arbeitet im VEB Braunkohlenwerk Welzow und wird zum Schweißer ausgebildet.
Die mosambikanische Vertretung ernennt David Macou zum Gruppenleiter. Er ist engagiert in der Frelimo Partei (Frente de Libertação de Moçambique) und genießt das Vertrauen der deutschen und mosambikanischen Seite. Die Gruppenleiter sind Vermittler zwischen der Betriebsleitung, der mosambikanischen Vertretung und den Vertragsarbeitern. Bei Problemen wird selten direkt mit den Betroffenen verhandelt, der Gruppenleiter soll die Probleme lösen. Seine Facharbeiterprüfung besteht David Macou mit Bravour. Sein Vertrag wird verlängert und er arbeitet nun offiziell als Facharbeiter.
»Ich hatte Lohn wie ein Lehrling
Nach dem Brief und den darauffolgenden Gesprächen erhält David Macou die höhere Lohngruppe, aber nun hat ihn die Stasi im Visier. In ihren streng vertraulichen Berichten diffamiert sie ihn persönlich und stellt seine Integrität in Frage. Dabei geht es nicht um Leistungen bei der Arbeit. Ihm wird vorgeworfen, zu wenig Einfluss auf das private Verhalten anderer Mosambikaner zu nehmen.
Nicht nur die Staatssicherheit, sondern verschiedene Institutionen erfassen und bewerten das Verhalten der im Land lebenden Migrant*innen in Berichten und Vermerken. Dabei wird deutlich, dass staatliche Kontrolle und Einmischung weit in das private Leben der Migrant*innen hineinreichen. Das gilt auch für die Studierenden und die politischen Emigrant*innen in der DDR.